Lehrmusiktherapie
Unter Lehrmusiktherapie DMtG wird eine tiefenpsychologisch orientierte musiktherapeutische Behandlung verstanden, die anlässlich einer Berufsausbildung oder Weiterbildung in Musiktherapie in Anspruch genommen wird. Dies geschieht üblicherweise während einer Aus- bzw. Weiterbildung, manchmal jedoch auch danach.
Gegenstand der Lehrmusiktherapie sind die Lebensvollzüge, Konflikte, seelischen Grundstrukturen und ihre biographischen Hintergründe der Aus- bzw. WeiterbildungskandidatInnen. Ziel der Lehrmusiktherapie ist es, dass der/die (zukünftige) MusiktherapeutIn sich der Grundzüge der eigenen seelischen Strukturen, der eigenen Lebensmethode, der Besonderheiten des eigenen Erlebens und Verhaltens so weit bewusst wird und sie so zu bearbeiten weiß, dass er/sie diese in der (angestrebten) musiktherapeutischen Tätigkeit zum Wohle der PatientInnen/KlientInnen nutzen kann. Die Lehrmusiktherapie soll die Entwicklung sozialer Kompetenzen erweitern helfen. Lehrmusiktherapie kann in den Formen von Einzeltherapie und Gruppentherapie durchgeführt werden. Beide Formen können sich auch ergänzen.
(Vgl. Standards und Kriterien für die Zertifizierung von LehrmusiktherapeutInnen DMtG)

